Verwaltung gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
    
    
        - rechtssichere Verwaltung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, den Vorgaben in der Teilungserklärung und den Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft
        
- Erstellung der jährlichen Abrechnung und des Wirtschaftsplans
        
- Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
        
- klare und eindeutig formulierte Beschlussfassungen
        
- Erstellen der Niederschrift der Eigentümerversammlung und Führung der Beschluss-Sammlung
        
- ordnungsgemäße Ausführung von Eigentümerbeschlüssen
        
 
    
        Kaufmännische Verwaltung
    
    
        - Überwachung von Zahlungseingängen, Abwicklung des Zahlungsverkehrs über das Konto der Gemeinschaft 
        
- Führung einer verständlichen und transparenten Buchhaltung, jederzeit nachvollziehbare Rechnungslegung
        
- übersichtliche Jahresabrechnung mit Einzel- und Gesamtpositionen mit Ausweis steuerlich relevanter Angaben 
        
- Erstellung einer Steuerbescheinigung gemäß §35a EStG (Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen)
        
- sichere Anlage der Instandsetzungsrücklage
        
 
    
        Technische Verwaltung
    
    
        - Veranlassung von Kleinreparaturen und Maßnahmen unterjähriger Instandhaltung
        
- Veranlassen der regelmäßigen Wartung von technischen Anlagen und Sicherheitstechnik, wie z.B. Heizung, Aufzug, Rolltor oder Brandschutzeinrichtungen
        
- Erkennen, Abschätzen und beschlussreifes Vorbereiten von Instandhaltungsmaßnahmen
        
- Zusammenarbeit mit von der Eigentümergemeinschaft beauftragten Fachleuten (Architekten, Ingenieure, Gutachter oder Sachverständige)
        
 
    
        Sonstige Betreuung und Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat
    
    
        - Ansprechpartner für die Eigentümer bei Fragen rund um das Wohnungseigentum
        
- Auskunftserteilung bei Fragen zu Abrechnung, Wirtschaftsplan und EIgentümerbeschlüssen
        
- direkter Kontakt mit dem Verwaltungsbeirat und Einbeziehung dessen unterstützender Tätigkeit
        
- Aufbereiten und Bereitstellen der Unterlagen für die Belegprüfung