WEG VERWALTUNG



Verwaltung gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

  • rechtssichere Verwaltung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, den Vorgaben in der Teilungserklärung und den Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft
  • Erstellung der jährlichen Abrechnung und des Wirtschaftsplans
  • Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
  • klare und eindeutig formulierte Beschlussfassungen
  • Erstellen der Niederschrift der Eigentümerversammlung und Führung der Beschluss-Sammlung
  • ordnungsgemäße Ausführung von Eigentümerbeschlüssen

Kaufmännische Verwaltung

  • Überwachung von Zahlungseingängen, Abwicklung des Zahlungsverkehrs über das Konto der Gemeinschaft 
  • Führung einer verständlichen und transparenten Buchhaltung, jederzeit nachvollziehbare Rechnungslegung
  • übersichtliche Jahresabrechnung mit Einzel- und Gesamtpositionen mit Ausweis steuerlich relevanter Angaben 
  • Erstellung einer Steuerbescheinigung gemäß §35a EStG (Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen)
  • sichere und zinsbewusste Anlage der Instandsetzungsrücklage

Technische Verwaltung

  • regelmäßige Objektbegehungen und Veranlassung von Schönheitsreparaturen und Maßnahmen unterjähriger Instandhaltung (gemäß zuvor vertraglich festgelegter Kostengrenzen)
  • Überprüfung der regelmäßigen Wartung von technischen Anlagen und Sicherheitstechnik, wie z.B. Heizung, Aufzug, Rolltor oder Brandschutzeinrichtungen
  • Erkennen, Abschätzen und beschlussreifes Vorbereiten von Instandhaltungsmaßnahmen
  • Zusammenarbeit mit von der Eigentümergemeinschaft beauftragten Fachleuten (Architekten, Ingenieure, Gutachter oder Sachverständige)

Sonstige Betreuung und Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat

  • Ansprechpartner für die Eigentümer bei Fragen rund um das Wohnungseigentum
  • Auskunftserteilung bei Fragen zu Abrechnung, Wirtschaftsplan und EIgentümerbeschlüssen
  • direkter Kontakt mit dem Verwaltungsbeirat und Einbeziehung dessen unterstützender Tätigkeit
  • Durchführung der jährlichen Belegprüfung mit dem Verwaltungsbeirat oder gewählten Belegprüfern