Verwaltung gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
rechtssichere Verwaltung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, den Vorgaben in der Teilungserklärung und den Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft
Erstellung der jährlichen Abrechnung und des Wirtschaftsplans
Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
klare und eindeutig formulierte Beschlussfassungen
Erstellen der Niederschrift der Eigentümerversammlung und Führung der Beschluss-Sammlung
ordnungsgemäße Ausführung von Eigentümerbeschlüssen
Kaufmännische Verwaltung
Überwachung von Zahlungseingängen, Abwicklung des Zahlungsverkehrs über das Konto der Gemeinschaft
Führung einer verständlichen und transparenten Buchhaltung, jederzeit nachvollziehbare Rechnungslegung
übersichtliche Jahresabrechnung mit Einzel- und Gesamtpositionen mit Ausweis steuerlich relevanter Angaben
Erstellung einer Steuerbescheinigung gemäß §35a EStG (Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen)
sichere und zinsbewusste Anlage der Instandsetzungsrücklage
Technische Verwaltung
regelmäßige Objektbegehungen und Veranlassung von Schönheitsreparaturen und Maßnahmen unterjähriger Instandhaltung (gemäß zuvor vertraglich festgelegter Kostengrenzen)
Überprüfung der regelmäßigen Wartung von technischen Anlagen und Sicherheitstechnik, wie z.B. Heizung, Aufzug, Rolltor oder Brandschutzeinrichtungen
Erkennen, Abschätzen und beschlussreifes Vorbereiten von Instandhaltungsmaßnahmen
Zusammenarbeit mit von der Eigentümergemeinschaft beauftragten Fachleuten (Architekten, Ingenieure, Gutachter oder Sachverständige)
Sonstige Betreuung und Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat
Ansprechpartner für die Eigentümer bei Fragen rund um das Wohnungseigentum
Auskunftserteilung bei Fragen zu Abrechnung, Wirtschaftsplan und EIgentümerbeschlüssen
direkter Kontakt mit dem Verwaltungsbeirat und Einbeziehung dessen unterstützender Tätigkeit
Durchführung der jährlichen Belegprüfung mit dem Verwaltungsbeirat oder gewählten Belegprüfern